KfW 458
Heizungsförderung für Privatpersonen in bestehenden Wohngebäuden; Merkblatt Stand 12/2025, gültig ab 10.12.2025.
Mehr erfahrenDer Förder-Check ordnet KfW, BAFA, GEG und die angekündigten Gesetzesänderungen ein. Am Ende wissen Sie, welche Unterlagen wir für eine belastbare Anfrage brauchen.

Förder-Check 2026
Stand 05.05.2026 · unverbindliche Vorprüfung
Die Antragsberechtigung unterscheidet sich nach Eigentümerform.
Für private Eigentümerinnen und Eigentümer bleibt KfW 458 der zentrale Zuschuss beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung oder beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz in einem bestehenden Wohngebäude. Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen, steht aber unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und ersetzt keine Zusage im Einzelfall.
Die Förderlogik besteht aus 30 Prozent Grundförderung und möglichen Bonusbausteinen: 5 Prozent Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus bis 31.12.2028 und 30 Prozent Einkommensbonus bei selbstgenutzter Wohneinheit und bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
BAFA ist weiterhin besonders relevant, wenn nicht die ganze Heizung ersetzt wird, sondern das bestehende System effizienter werden soll: hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rohrdämmung, Regelungstechnik oder vergleichbare Optimierungen. Hier gelten andere Voraussetzungen als beim KfW-Heizungstausch.
Beim Gebäudeenergiegesetz gilt: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Bei neuem Einbau müssen Wärmeplanung, Übergangsregeln und gegebenenfalls Beratungspflichten geprüft werden. Die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz vom 24.02.2026 sind als angekündigte Reform zu behandeln, nicht als bereits sichere Rechtslage.
Für Butzbach ist die kommunale Wärmeplanung eine wichtige strategische Orientierung. Sie ersetzt aber keine individuelle Gebäudeplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber Energieversorgern.
Heizungsförderung für Privatpersonen in bestehenden Wohngebäuden; Merkblatt Stand 12/2025, gültig ab 10.12.2025.
Mehr erfahrenFörderübersicht für Einzelmaßnahmen mit KfW- und BAFA-Zuständigkeiten, Bonusbausteinen und Obergrenze.
Mehr erfahrenGebäudeenergiegesetz, angekündigte Reform 2026 und Wärmeplanungsgesetz werden als getrennte Prüfpunkte ausgewiesen.
Mehr erfahrenEine kurze Nachricht reicht. Wir melden uns mit den nächsten Schritten — oft schon am selben Werktag.