Leistung

Neue Heizungsförderung ab 21.07.2026 prüfen.

Der Förder-Check berücksichtigt die neue KfW-Förderung mit Einkommensstaffel, Familienzuschlag und bis zu 80 Prozent Zuschuss. Am Ende wissen Sie, welche Förderung und Unterlagen zu Ihrem Vorhaben passen.

75
Jahre

Familienbetrieb

3.
Generation

im Handwerk

Neue Heizungsförderung ab 21.07.2026 prüfen.

Förder-Check 2026

Stand 22.07.2026 · neue BEG seit 21.07.2026 · unverbindliche Vorprüfung

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Wer stellt die Anfrage?

Die Antragsberechtigung unterscheidet sich nach Eigentümerform.

02Info

Was seit 21. Juli 2026 gilt

Für private Eigentümerinnen und Eigentümer bleibt KfW 458 der zentrale Zuschuss beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung oder beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz in einem bestehenden Wohngebäude. Die Förderung reicht von 30 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und ersetzt keine Zusage im Einzelfall.

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bis 31.01.2027 noch 16 Prozent und sinkt danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte; ab 01.08.2028 entfällt er. Der frühere 5-Prozent-Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag sind seit 21.07.2026 entfallen.

Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht der neue Familienzuschlag die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.

Für die erste Wohneinheit werden aktuell höchstens 28.000 Euro Kosten berücksichtigt. Dieser Betrag sinkt ab 01.02.2027 und danach jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro. Regulär bleibt die Gesamtförderung auf 70 Prozent begrenzt; bei sehr niedrigem Einkommen sind bis zu 80 Prozent möglich.

Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 bleibt mit einer Zuschusszusage kombinierbar. Ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen ist erst für das 1. Quartal 2027 angekündigt und deshalb noch nicht in den Rechner eingerechnet.

03Info

KfW, BAFA und Gesetzeslage sauber trennen

BAFA ist weiterhin besonders relevant, wenn nicht die ganze Heizung ersetzt wird, sondern das bestehende System effizienter werden soll: hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rohrdämmung, Regelungstechnik oder vergleichbare Optimierungen. Dafür bleiben 15 Prozent Grundförderung möglich. Der 5-Prozent-iSFP-Bonus greift seit 21.07.2026 erst ab 30.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen und nur für den darüberliegenden Betrag.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 10.07.2026 vom Bundestag beschlossen. Bis zur Verkündung und zum jeweiligen Inkrafttreten müssen geltendes GEG, Übergangsregeln und kommunale Wärmeplanung für jeden Heizungseinbau getrennt geprüft werden. Bestehende Heizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben und repariert werden.

Für das 1. Quartal 2027 ist außerdem ein neuer 5-Prozent-WPB-Bonus für Maßnahmen an der Gebäudehülle besonders ineffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude angekündigt. Er betrifft nicht den Heizungstausch und ist aktuell noch nicht beantragbar.

Für Butzbach ist die kommunale Wärmeplanung eine wichtige strategische Orientierung. Sie ersetzt aber keine individuelle Gebäudeplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber Energieversorgern.

04Leistungen

Quellenstand für den Förder-Check

05Kontakt

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